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ZDS AH RV Modul 4* – SchfHwG Kommentar

Produktinformationen "ZDS AH RV Modul 4* – SchfHwG Kommentar"

Auflage Juli 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Jahren wurde an der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes gearbeitet.

Der erste Entwurf wurde bereits im Jahr 2013 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf den Weg gebracht. Aufgrund der Bundestagswahlen im selben Jahr wurde an diesem Entwurf allerdings nicht zeitnah weiter gearbeitet.

Weiterhin war bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes am 27.12.2015 unklar, ob die Kompetenz für das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz beim Bund oder bei den Ländern liegt. Auslöser für die Grundsatzfrage war, dass das Schornsteinfegerwesen in den Bereich des Sicherheitsrechts und damit in die Kompetenz der Länder fallen sollte. Das Gericht urteilte jedoch anders, so dass einer Fortführung der Novellierung nichts mehr im Wege stehen sollte.

Erst seit der Bund-Länder-Ausschusssitzung, zu der das für das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Juni 2015 eingeladen hatte, arbeiten das genannte Bundesministerium, die betreffenden Länderbehörden und die Berufsverbände im Schornsteinfegerhandwerk intensiv an den Novellierungsinhalten zum Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.

Der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband – hat sich in der Zeit der Novellierung maßgeblich mit den Inhalten zu jedem aktuellen Entwurf zum „Ersten Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes" beschäftigt und in zahlreichen Stellungnahmen nicht nur die Interessen der organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk formuliert, sondern versucht, die Interessen des Schornsteinfegerhandwerks an sich zu berücksichtigen. Dabei verfolgte der ZDS den Ansatz, sich gegen Novellierungsinhalte auszusprechen, welche dem Schornsteinfegerwesen in seiner jetzigen Form schaden könnten. Der ZDS hat versucht, alle Aspekte, sowohl die der abhängig Beschäftigten im Schornsteinfegerhandwerk, die der Arbeitgeber im Schornsteinfegerhandwerk, als auch die der Behörden und Bürger zu erfassen und daraus den möglichst besten Konsens aller verschiedenen Standpunkte zu favorisieren. Das Ergebnis, welches im Nachfolgenden beschrieben ist, kann sich durchaus sehen lassen. Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist ein Erfolgsmodell ohnegleichen.

Seit dem Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, welches die Monopolstellung des Schornsteinfegers im Jahr 2008 aufgehoben hat, können wir betrachten, wie fruchtbar die Novellierung in den letzten Jahren gewesen ist. Trotz aller Ängste, welche bei der ersten großen Novellierung im Jahr 2008 auf das Schornsteinfegerhandwerk zukamen, hat sich gezeigt, dass unser Handwerk heute besser aufgestellt ist als je zuvor. Die Betriebe können flexibler auf Marktschwankungen und politische Entscheidungen, wie zum Beispiel die Einhaltung der Regierungsziele im Bereich der Energie- und Wärmewende, reagieren. Gerade jüngere Schornsteinfeger sind geradezu voller Tatendrang und leisten mit immer verschiedeneren Angeboten beim Kunden einen wesentlichen Teil zur Brandsicherheit und zum Umweltschutz in der Bevölkerung. Das Schornsteinfegerhandwerk schafft es, den Spagat zwischen hoheitlichen und nicht hoheitlichen Tätigkeiten im täglichen Berufsalltag flächendeckend umzusetzen. Dabei kommt unserem Handwerk die gute und flächenmäßige Organisation in den Verbänden zu Gute. Das Vertrauen und die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger und die sehr geringe Quote an Unfällen, welche auf mangelnde Betriebs- und Brandsicherheit von Heizungsanlagen zurückzuführen sind, sind ein Indikator dafür, wie erfolgreich das Modell des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes tatsächlich ist.

Nichtsdestotrotz war es an der Zeit, einige kleine, aber rechtlich wichtige Änderungen an dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vorzunehmen. So trat das „Erste Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes" vom 17. Juli 2017 am 22. Juli 2017 in Kraft und änderte das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in seiner ursprünglichen Fassung vom 26. November 2008.

Die Broschüre verzichtet bewusst auf den Regelungsbereich der Altersvorsorge, da diese in ihrer Komplexität eine eigene Kommentierung verlangen würde. Um den Text und die Hintergründe verständlich zu formulieren, haben wir nur den berufsrechtlichen Teil dargestellt.

 

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