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ZDS AH RV Modul 2* – 1. BImSchV

Produktinformationen "ZDS AH RV Modul 2* – 1. BImSchV"

Auflage Oktober 2022

Die neue erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) trat am 22.03.2010 in Kraft. Das Schornsteinfegerhandwerk ist beauftragt neue Aufgaben im Bereich der Luftreinhaltung und des Klimaschutzes zu begleiten. Diese Begleitung wurde von der Bundesregierung aus gutem und bewährtem Grund dem Schornsteinfeger weiterhin überlassen.

Das Schornsteinfegerhandwerk wird ferner die Richtungspunkte zur Reduzierung der Feinstaubbelastung mittragen. Diese waren notwendig geworden, weil der Bestand an Einzelfeuerungsanlagen und Heizkessel für feste Brennstoffe in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Über die Hälfte der Feuerungsanlagen sind vor 1988 errichtet und haben demnach eine schlechtere Feuerungstechnik als neuere Anlagen. Zudem sah der alte Regelungsbereich der 1. BImSchV die Einzelfeuerstätten in der Überwachung kaum vor, weil sie unter 15 kW Nennwärmeleistung lagen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte schon im Jahre 2006 in Manila ihre Richtlinien für die weltweite Qualität der Atemluft vorgestellt. Diese Richtwerte lagen weit unter den Grenzwerten der EU, so dass auch Europa zum Handeln aufgefordert wurde ...

 

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